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Das Land Hessen betreibt in jedem Landkreis zwei Sanitätszüge, die für den Katastrophenschutz und für Großschadenslagen (z.B. Massenanfall an Verletzten) in der Region vorgehalten werden.
Der 1.…
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Aktuell gültige Fassung vom 19.06.1997 und am 17.10.2000 vom Kreisvorstand genehmigt.
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