Die Betreuungsstelle (BtSt) ist eine ortsfeste Einrichtung des Betreuungsdienstes. Sie unterstützt hilfsbedürftige Personen mit Versorgungsgütern, betreut diesen Personenkreis und wirkt bei der vorübergebenden Unterbringung mit.
Die Betreuungsstelle
wirkt bei der Planung und Vorbereitung zur Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen mit,
wirkt bei der Aufnahme, Unterbringung und Registrierung von hilfsbedürftigen Personen mit,
wirkt bei der Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften mit,
bereitet Kalt- und Warmverpflegung zu und stellt Getränke bereit,
wirkt mit bei der psychosozialen Betreuung von hilfsbedürftigen Personen, insbesondere Kinder, Mütter, alte und gebrechliche Personen,
ist Anlaufstelle für die Einbindung von niedergelassenen Ärzten und anderen Heilhilfskräften,
bereitet Verpflegung zu und verteilt sie,
verteilt Gegenstände des dringendsten persönlichen Bedarfs an Bedürftige, insbes. Hygieneartikel und Bekleidung,
stellt Hilfsmittel (z.B. Rollstühle, Krankentragestuhl usw.) zur Verfügung,
verteilt Spielzeug an die Kinder,
führt sonstige humanitäre Aufträge im Auftrag des KatS-Stabes durch,
kann Sitz od. Außenstelle der Kreisauskunftstelle sein